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Marta Kopeć
Rechtsberaterin, Geschäftsführender Sozius.

 

Spezialistin im Bereich Arbeits- und Handelsrecht. Hervorragende Expertin auf dem Gebiet Arbeitsrecht, insbesondere im Schnittfeld mit dem Handelsrecht.

Sie hat eine große Erfahrung bei der Führung von Gerichtsfällen. Mitglied des Verbandes für Arbeitsrecht. Die Rechtsanwältin Marta Kopeć ist persönliche Rechtsberaterin der Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer und HR-Direktoren bei den auf dem polnischen Markt aktiven Arbeitgebern. Sie ist Autorin zahlreicher Rechtsgutachten und Beiträge auf dem Gebiet Arbeitsrecht. In der Kanzlei ist sie für die den Bereich Recht für Unternehmen zuständig.

Seit 2009 berät Marta Kopeć die Verbraucher und Unternehmen im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit. Sie absolvierte das Jurastudium an der Fakultät Recht und Verwaltung der Universität Warschau und die Schule für Italienisches und Europäisches Recht an der Fakultät Recht und Verwaltung der Universität Warschau, die in Kooperation mit der Jurafakultät an der Universität Catania (Universita’ degli studi di Catania Facolta’ di Giurisprudenza) getragen wird. 2015 absolvierte sie mit der Note sehr gut das postgraduale Studium „Akademie der Gesellschaften“ an der Handelshochschule (SGH).

Das Interesse für das Arbeitsrecht zeigte sie schon während des Studiums. Ihre Magisterarbeit „Work-Life Balance, czyli równowaga pomiędzy życiem zawodowym a prywatnym” verfasste sie im Lehrstuhl Arbeitsrecht unter der Leitung von Prof. Dr. hab. Małgorzata Gersdorf. Über viele Jahre war Marta Kopeć als Mitarbeiterin von Rechtskanzleien und im Rahmen der eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit auf dem Gebiet Arbeitsrecht aktiv. Sie erbrachte Beratungsleistungen, führte gerichtliche Streitfälle in diesem Bereich, bediente kollektive Streitfälle im Namen der Arbeitgeber, erstellte Dokumente wie Arbeitsverträge und Wettbewerbsverbotsverträge, verfasste Arbeitsordnungen, Anti-Mobbing-Politiken und Ähnliches. Ihre langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Arbeitsgerichtsbarkeit ist bei der Auswahl von Maßnahmen zur Vorbeugung künftiger oder zur Lösung bestehender Probleme nicht zu überschätzen.

Die neusten Veröffentlichungen: „Czy pracodawca może wykorzystywać imię i nazwisko pracownika?”, „Przestroga przed unikaniem odbioru awiza na przykładzie prawa pracy”, „Wypadek przy pracy na budowie”, „Obowiązki pracodawcy z zakresu BHP na budowie”.

Die Rechtsanwältin Kopeć ist auch Chefredakteurin eines Blogs über Rechtsfragen www.jakzwolnicpracownika.pl.


Maciej Gustaw Zaborowski
Rechtsanwalt. Geschäftsführender Sozius.
SRichter des Staatsgerichtshofs. Dozent.
Zertifizierter Vermittler. Sozialer Aktivist.

 

Fachrechtsanwalt für Straf- und Presserecht sowie Persönlichkeitsschutz. Er führt Gerichtsverfahren für Politiker und Journalisten aus den Schlagzeilen und berät die Geschäftsführer und Aufsichtsräte der größten polnischen Unternehmen. Mitverfasser zahlreicher Änderungen an den Rechtsvorschriften, u.a. der Novelle des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung. In der Kanzlei überwacht er die Verfahrensabteilung.

Abschluss des Masterstudiums an der Fakultät Recht und Verwaltung der Universität Warschau und der Harvard Law School (ALP) sowie der postgradualen Studiengänge Geistiges Eigentum an der Fakultät Recht und Verwaltung der Universität Warschau und Beweisrecht an der Fakultät Recht und Verwaltung der Kardynał-Stefan-Wyszyński-Universität Warschau. Rechtsanwaltsreferendariat bei der Rechtsanwaltskammer Warschau mit abschließender Rechtsanwaltsprüfung. Er absolvierte auch das Center for American Law Studies (ein gemeinsames Vorhaben der Florida State University und der Fakultät Recht und Verwaltung der Universität Warschau), die Leadership Academy for Poland, die durch Dozenten der Harvard Kennedy School of Government betrieben wird, die XVI. Leaderschule der Zivilgesellschaft, die durch Prof. Zbigniew Pełczyński von der Oxford University in Großbritannien gegründet wurde, und die Akademie für den Diplomatennachwuchs (Europäische Diplomatenakademie) – Fachrichtung: Auslandsdienst. Aktuell promoviert er über das Wirtschaftsstrafrecht an der Fakultät Recht und Verwaltung der Universität Warschau.

Seine berufliche Erfahrung sammelte er u.a. in mehreren berühmten Rechtsanwaltskanzleien in Warschau sowie in der Botschaft der Republik Polen in Rom, im Justizministerium und im Sejm der Republik Polen. Er ist Mitverfasser des Berichts des Ermittlungsausschusses beim Sejm, der zur Prüfung des Ablaufs des Gesetzgebungsprozesses der Gesetze über die Änderung des Gesetzes über Spiel-, Wett- und Lotteriewesen vom 29. Juli 1992 und der auf deren Grundlage erlassenen Vorschriften über Spielautomaten, die geringe Gewinnbeträge generieren, und über Videolotterien, sowie zur Prüfung der Rechtsmäßigkeit der Tätigkeit der Organe der Regierungsverwaltung, die diesen Prozess untersucht haben [sog. Glücksspielausschuss] berufen wurde. Autor zahlreicher Rechtsgutachten über Gesetzgebungsprozesse, u.a. im Auftrag der Kanzlei des Premierministers.

Mitglied des Aufsichtsrates der Versicherungsgesellschaft Powszechny Zakład Ubezpieczeń S.A und stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates der Gesellschaft der Polnischen Bahn PKP IC. Beruflicher Vermittler im Vermittlungszentrum beim Obersten Rechtsanwaltsrat, aufgenommen auf die Liste der Vermittler beim Bezirksgericht Warschau, und Dozent im Rechtsanwaltsreferendariat bei der Rechtsanwaltskammer Warschau. Seit 2020 ständiger Vermittler beim Schiedsgericht bei der Finanzprokuratur der Republik Polen.

Experte des Justizministeriums bei der Novelle des Strafrechts. Mitverfasser der Novelle des Strafgesetzbuches, des Strafvollzugsgesetzbuches, der Strafprozessordnung, darunter bezüglich der sog. erweiterten Konfiskation und erweiterten strafrechtlichen Verantwortung der Gerichtssachverständigen, der sog. Straftat der Entziehung der Unterhaltspflicht und der Haftung der kollektiven Einheiten für Straftaten.

Gewählt im Februar 2018 durch den Sejm der Republik Polen der 8. Legislaturperiode und erneut im November 2019 durch den Sejm der 9. Legislaturperiode zum Richter des Staatsgerichtshofs.

Engagiert seit vielen Jahren in die Tätigkeit Pro Publico Bono. Er ist zum Beispiel Vorsitzender des Stifterrates der Stiftung Bürgerliche Verantwortung (Fundacja Odpowiedzialność Obywatelska). Kommentiert aus juristischer Sicht die laufenden Ereignisse in der Presse und im Fernsehen.

Preisträger im renommierten Wettbewerb Risings Stars Prawnicy Liderzy Jutra, der durch die Tageszeitung „Dziennik Gazeta Prawna“ und den Verlag Wolters Kluwer unter der Schirmherrschaft des Präsidenten des Obersten Rechtsanwaltsrates und des Präsidenten der Nationalen Rechtsberaterkammer organisiert wird. Empfohlen als Jurist in renommierten internationalen und polnischen Rankings, u.a. im Ranking der Tagezeitung Rzeczpospolita als Experte im Bereich „Strafrecht für Unternehmen“ und „Technologie, Medien, Fernmeldewesen“.

Im Jahr 2023 wurde es in der Kategorie „Business Crime Defence: Individuals“ als führend eingestuft, auf der Liste eines der renommiertesten internationalen Branchenrankings, d. h. „Who is Who Legal“. Dies beweist, dass seine Aktivitäten weit über den polnischen Rechtsmarkt hinausgehen und auch in anderen europäischen Ländern sichtbar sind.

Ausgezeichnet durch den Bezirksrechtsanwaltsrat Warschau für die Tätigkeit Pro Publico Bono.

Ausgezeichnet 2019 durch den Staatspräsidenten der Republik Polen mit der Medaille Hundert Jahre Unabhängigkeit für die soziale und berufliche Tätigkeit, insbesondere für die Aktivitäten Pro Publico Bono und die Bildung der Jugendlichen.

Drei Mal 2020, 2022 und 2022 als einer der wenigen Rechtsanwälte in Polen im renommierten Ranking der 50 Einflussstärksten Juristen in Polen, das durch die Journalisten der Tageszeitung „Dziennik Gazeta Prawna“ vorbereitet wurde.

 

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